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Aufgrund seiner Spielsucht wich der Spieler dicht daraufhin in Betriebe der Casinos Austria selbst, also der Mutterfirma, aus. An diesem ort erhielt er trotz seines in der Diese Seite Austria Gruppe bekannten problematischen Spielverhaltens sogar 7 Mal pro Woche Zutritt ohne dasjenige die Casinos Austria MaBnahmen zum Spielerschutz ergriffen.
Keine Besuchsbeschrankung, keine Sperre der Spielstaetten fur den betreffenden Spieler. Der Vorwurf des Spielers, der letztlich mehr als 633. 000 Euro verloren hat, lautet dass die Casinos Austria bereits uber die Spielsucht hatten Bescheid wissen und ihn hatten sperren mussen, da doch die Selbstsperre und weiterfuhrende Besuchsbeschrankung bei der Tochter “winwin” in der Casinos Austria Gruppe bekannt war.
Die Anfrage Ende 2019 beim Finanzministerium denn auch bei den Casinos Austria ergab, dass die Unternehmen winwin und Casinos Austria untereinander niemals Daten austauschen durfen, da diese als getrennte Unternehmen zu sehen sind, des weiteren auch uber verschiedene Glucksspiel-Konzessionen verfugen, der strenge Datenschutz ferner das Spielgeheimnis verhindere dies. Ein unternehmensubergreifender Spielerschutz war also nicht moglich, da der Datenaustausch im bereich der Gruppe bei weitem nicht erlaubt ist. So sehr das Finanzministerium und die Casinos Austria Gruppe, was schon in der profil-Ausgabe im November 2019 bekannt wurde.
Innerhalb der Unternehmensgruppe der Casinos Austria wird Datenschutz offenbar nicht so ernst genommen
Gleich vorweg sei betont: Fur alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung. Nicht ruhgig uns vorliegenden Reservieren steuert eine alleinige Person die Spielerschutz-Aufgaben bei der Spielstaetten Austria Gruppe: Mitarbeiter F. (Name geandert) hatte Zugriff herauf die Daten der einzelnen Unternehmen des weiteren Spieler. Er sah die Zutritte zu den Spielstatten, die Aufzeichnungen der Gewinn- und Verlustrechnungen, des weiteren konnte die Bewegungen der Gaste tagtaglich innerhalb der einzelnen Unternehmensbetriebe mitverfolgen.
Er wusste somit auch uber allenfalls verhangte Besuchsbeschrankungen oder Spielsperren des weiteren Selbstsperren dieser Kundschaft Bescheid. F. ist auch personlich fur die verschiedenen Betriebe vor Ort, um mit betreffenden Spielern Gesprache im Sinne des Spielerschutz zu fuhren. Sowohl fur die Casinos Austria, wie auch fur die Tochter winwin.
Auf der uns vorliegenden Visitenkarte von F. sind die verschiedenen Logos der einzelnen Casinos Austria Unternehmen zu sehen. Die Einrichtung mehrerer verschiedener E-Mail-Adressen fur F. (@lotterien. at, @casinos. at, usw. ) diente wohl eher der optischen Kosmetik.
Finanzministerium wusste als Aufsicht uber diese Vorgange Mitteilung
Dies Finanzministerium, als Aufsichtsbehorde fur die Spielstaetten Austria, wurde von uns gefragt, weshalb es trotz Wissen dieser Missstande ferner somit moglicher VerstoBe kein Einschreiten gab. Das Ministerium antwortete, dass sich der Tatigkeitsbereich der Glucksspielaufsicht auf die Einhaltung der Bestimmungen des Glucksspielgesetzes beschranke, und dem Finanzministerium keine Rechtsprechung vorliegt, die eine glucksspielrechtliche Einfluss von etwaigen Datenschutzverletzungen zur Folge haben konnte. Ein Mitwissen der fraglichen Vorgange bei den Casinos Austria beziehungsweise Besetzung der Leitung des Spielerschutzes durch die zentrale Person vermag jedoch nicht bestritten.
Jener Datenschutz und dasjenige Spielgeheimnis scheinen hierbei offenbar als Vorwand fur den auBerst mangelhaften Spielerschutz im bereich der Unternehmensgruppe. Eine von uns an die Casinos Austria gerichtete Anfrage zu den angefuhrten Punkten blieb bisher unbeantwortet.
Dieser Fall konnte zu ihrem teuren Musterfall sein
Dieses wird sich in weiterer Folge zeigen, wie die Beweisführung betreffend Datenschutz und daher dem vermeintlich nicht moglich gewesenen Spielerschutz ubergreifend herauf die verschiedenen Betriebe innerhalb der Casinos Austria Gruppe, zu behandeln ist. Betroffene Spieler konnten so eventuell bei Spielerklagen, zur Ruckforderung ihrer Spielverluste, diese Begründung vorbringen. Denn diese Vorgange durften bei weitem nicht zum ersten Zeichen vorgekommen sein, als uns vorliegende Belege zeigen.
Bei “winwin” , alternativ Casinos Austria gesperrte Spieler hatten so die Moglichkeit beim online casino Wunderbare angebot der Casinos Austria Gruppe “Win2day” weiterzuspielen. Wir erinnern mich: Der Datenschutz kann auch hier den ubergreifenden Spielerschutz verhindern, so die Spielstaetten Austria in ihrer Aussage gegenuber steckbrief.
Ein groBer Widerspruch
Der anfangs geschilderte Fall dieses Spielers, der widerwille Sperre bei der Casinos-Tochter “winwin” voran bei den Casinos Austria spielen durfte, veranlasste die Spielstaetten Austria zu der Aussage, dass das aufgrund von Datenschutz und Spielgeheimnis zuletzt nicht erlaubt sei, die Daten von Spielern innerhalb der Unternehmen der Spielhallen Austria Gruppe zu übertragen. Der nun vorliegende Bericht belegt dies es nicht am Datenschutz oder Spielgeheimnis lag, sondern dass die unterschiedlichen Firmen davon sehr wohl Bescheid wussten, da der Leiter der Spielerschutz-Abteilung Zugriff auf diese Daten hatte.
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